Graphic Design Tools make everything easy. But if you can‘t get things to feel right, I‘m here to help!Hi!
My name is Lea and my Heart belongs to graphic design. I‘ve started my work as a voluntary graphic designer three years ago after learning the basics while working for a graphic design company.My preferred styles are cute but clean with attractive colorshemes and a unique design that makes you or your company recognizable.


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Lea-Sophie Trenk
Lucky Cat Design
Am Scheidt 2
35756 Mittenaar
GermanyTel.: +49 151 22078027Email: [email protected]Es wird keine Umsatzsteuer nach
§UstG erhoben
Plattform der EU-Kommission zur
Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/odr
Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen den Designern (nachfolgend LCD genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
von LCD weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Je-
de vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber LCD eine Vertragsstrafe
in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. LCD überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. LCD bleibt in jedem Fall, auch
wenn LCD das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt,
seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung
zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung zwischen LCD und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen
auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. LCD hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies)
als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Na-
mensnennung, ist er verpflichtet, LCD eine Vertragsstrafe in Höhe von 100%
der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von
LCD, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend
zu machen.
1.6. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von LCD sind als persönliche
geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelun-
gen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.7. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein
anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von
LCD.
1.8. Über den Umfang der Nutzung steht LCD ein Auskunftsanspruch zu.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe
in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei
Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages
über einen längeren Zeitraum, so kann LCD Abschlagszahlungen entspre-
chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.3. Neukunden verpflichten sich mit 50% der Gesamtvergütung in Vorkasse zu
gehen.
2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich
vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für
die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.5. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine
Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet LCD eine Abschlagsvergütung.
2.6. Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird, nach den Vergütungsempfehlungen des BDG (Bund
Deutscher Grafik-Designer).
2.7. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von
Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalteri-
schen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie
begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich
vereinbart worden sind.
3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. LCD ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftragge-
ber ist verpflichtet, LCD hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung von LCD abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet,
LCD im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die
sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflich-
tung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.3. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausfüh-
rungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktio-
nen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
3.4. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und/oder dem
Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich
sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind LCD spätes-
tens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht
etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der
Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig
sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unbe-
rührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. LCD ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber, dass LCD ihm Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
5.2. Hat LCD dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von LCD verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten
online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. LCD haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an
Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von LCD ist ausgeschlossen
bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf
das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt LCD vor Ausführung der Vervielfältigung Korrektur-
muster vor.
6.2. Soll LCD die Produktionsüberwachung durchführen, schließen LCD und
der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt LCD die
Produktionsüberwachung durch, entscheidet LCD nach eigenem Ermessen
und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber LCD zehn
einwandfreie Muster unentgeltlich, bei kleineren Auflagen eine Mindest-
menge von 2%.
7. Haftung
7.1. LCD haftet nur für Schäden, die LCD selbst oder seine Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden,
die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Hand-
lung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf
Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwor-
tung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. LCD haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei
Wochen nach Lieferung schriftlich bei LCD geltend zu machen. Danach gilt
das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6. Soweit LCD auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters
Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag
gibt, haftet LCD nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauf-
tragten Leistungserbringer.
7.7. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftragge-
ber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im
Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an LCD, stellt
er LCD von der Haftung frei.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für LCD Gestaltungsfreiheit. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen.
8.2. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe,
die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Ma-
nuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand
gesondert abgerechnet.
8.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auf-
traggeber zu vertreten hat, so kann LCD eine angemessene Erhöhung der
Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann LCD
auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an LCD überge-
benen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter
frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung be-
rechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt
der Auftraggeber LCD im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Drit-
ter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in
der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von
LCD als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.